Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erklärung zur Barrierefreiheit gem. BFSG
1. Rechtsgrundlage
Die evoxa GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV). Maßgeblich sind insbesondere die § 35 BFSG (Grundanforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen), § 12 BFSG (Mängelanzeige und Abhilfe) sowie die Verbraucherrechte nach §§ 32-34 BFSG.
2. Rückmeldung und Anforderung von Informationen
Sie können uns jederzeit eine Rückmeldung zur Barrierefreiheit geben:
• Barrieren melden oder Fragen stellen,
• Informationen oder Dokumente in barrierefreier Form anfordern,
• dabei Wünsche äußern, in welcher barrierefreien Form eine Antwort für Sie hilfreich ist.
3. Anforderungen nach BFSG und BFSGV
Die vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit sind:
• Wahrnehmbarkeit
• Bedienbarkeit
• Verständlichkeit
• Robustheit
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem BFSG und der BFSGV. Für Wahrnehmung und Bedienbarkeit gilt das Prinzip der zwei Sinneskanäle (§ 3 Abs. 2 BFSG).
4. Beschreibung der Dienstleistungen
Die evoxa GmbH stellt auf www.evoxa.de Informationen zu Produkten, Leistungen und Vertragsbedingungen bereit. Unsere digitalen Angebote erfüllen weitgehend die Anforderungen nach dem BFSG.
5. Erfüllung der Barrierefreiheit
Wir haben interne Prüfungen durchgeführt. Die folgenden Bereiche sind barrierefrei umgesetzt:
• Strukturierte Navigation, Überschriftenhierarchie und Lesbarkeit mit Screenreadern,
• Mindestkontrast für die meisten Inhalte,
• Bedienbarkeit mit Tastatur (weitgehend gewährleistet),
• Skalierbarkeit der Inhalte bis 200 % ohne Funktionsverlust.
5.1 Einschränkungen
Einzelne Bereiche sind noch nicht vollständig barrierefrei:
• PDF-Dokumente: Ältere PDFs entsprechen noch nicht den Anforderungen. Wir passen diese schrittweise an.
• Videos: Teilweise fehlen Untertitel oder Audiodeskriptionen. Neue Videos werden standardmäßig untertitelt.
• Bilder: Bei einigen Bildern fehlen Alternativtexte. Diese werden laufend ergänzt.
• Navigation: In seltenen Fällen funktioniert die Tastaturnavigation nicht durchgehend. • Kontraste: Einzelne Elemente erreichen noch nicht den empfohlenen Kontrastwert.
5.2 Wirtschaftlich unzumutbare Anpassungen
Ältere Inhalte, die vor Inkrafttreten des BFSG veröffentlicht wurden und kaum genutzt werden, werden aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr vollständig angepasst. Neue Inhalte erstellen wir jedoch nach aktuellen Standards.
6. Verfahren bei Mängeln und Beschwerden
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.evoxa.de aufgefallen? Dann können Sie sich gern bei uns unter folgenden Kontaktdaten melden:
evoxa GmbH
Zschopauer Straße 144
09126 Chemnitz
Telefon: 0371/40 30 30 00
Telfax: 0371/40 30 30 99
E-Mail: info@evoxa.de
Wenn Sie nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden: www.schlichtungsstelle-bgg.de. Zuständige Marktüberwachungsbehörde: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Magdeburg.
7. Kontinuierliche Verbesserung
Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Wir überprüfen unsere digitalen Angebote mindestens einmal jährlich und passen sie an technische Entwicklungen sowie gesetzliche Vorgaben an.
8. Datum
Diese Erklärung wurde am 01. Juli 2025 auf Grundlage eines internen Prüfberichts erstellt.